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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher (AGB)

PG Powergolf GmbH
I. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für den Verkauf unserer Produkte und für die Durchführung jedweder Arbeiten an unseren Produkten, sei es aufgrund von Gewährleistungen, Kulanz, Reparaturauftrag, Upgrade oder aus sonstigen Gründen
Diese AGB gelten nur gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des BGB sind.

II. Schriftform, E-Mail, Vertretungsmacht von Angestellten und Lieferpersonen

Zusätzliche oder andere Vereinbarungen, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur, sofern sie nicht vor oder nach Abschluss des Vertrages erfolgen.
Unsere Angestellten sind nicht bevollmächtigt, bei Vertragsschluss mündliche Zusicherungen abzugeben oder mündlich Zusätze oder Änderungen des Vertrages mit Kunden zu vereinbaren, es sei denn der Umfang ihrer Vollmacht wäre durch Gesetz festgelegt. Derartige Zusicherungen, Zusätze oder Änderungen von Verträgen durch Angestellte bedürfen der Schriftform oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur, sofern sie nicht vor oder nach Abschluss des Vertrages erfolgen. Lieferpersonen oder sonstige aufgrund, im Rahmen oder bei Gelegenheit der Erfüllung des Vertrages für uns auftretende Personen besitzen keinerlei Vertretungsmacht.

III. Bindung an Angebote, Angaben bei Vertragsabschluß, Abweichungen von Angaben bei Vertragsabschluß

Wir sind berechtigt, unsere Angebote bis zur Annahme zu widerrufen, es sei denn wir bezeichnen unser Angebot als bindend.
Auf unserer Webseite, in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltene Produkt beschreibende Angaben sowie öffentliche Äußerungen von uns oder von Herstellern sind nicht verbindlich, es sei denn die dort genannte Eigenschaft wurde als Beschaffenheit der Ware mit dem Kunden vereinbart oder der Kunde kann sie aufgrund der öffentlichen Äußerungen erwarten.
Abweichungen von vereinbarten Produkt- oder Leistungseigenschaften berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, den vertragsmäßigen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich einschränken und das Vorhandensein der Eigenschaft nicht von uns garantiert oder zugesichert wurde oder für uns erkennbar war, dass die vereinbarte Eigenschaft für den Kunden von besonderer Bedeutung ist, insbesondere wenn durch die Abweichung von ihr der Vertragszweck gefährdet würde.

IV. Aufrechnung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
V. Lieferung, Liefertermin, Lieferverzug

Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Liefertermin der Transportperson übergeben wurde. Wir melden dem Kunden auf Wunsch die Versandbereitschaft der Ware.
Der Liefertermin wird nach unserem voraussichtlichen Leistungsvermögen vereinbart und versteht sich vorbehaltlich von uns nicht zu vertretender Umstände und Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht gegeben waren oder uns weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, unabhängig davon, ob diese Umstände oder Ereignisse bei uns oder beim Hersteller eintreten. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Frist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses.
Sollten wir mit einer Lieferung mehr als 6 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Frist zur Leistung vom Vertrag zurücktreten. In die Berechnung der Verzugsdauer sind die von uns nicht zu vertretenden Lieferverzögerungen i.S.d. Ziff. V. 2 nicht mit einzuberechnen.
Sollten wir mit einer Lieferung mehr als 6 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Frist zur Leistung vom Vertrag zurück-treten. In die Berechnung der Verzugsdauer sind die von uns nicht zu vertretenden Lieferverzögerungen i.S.d. Ziff. V. 2 nicht mit einzuberechnen.

VI. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.
VII. Verpackung, Versand und Gefahrübergang

Unsere Lieferungen werden fach- und handelsüblich verpackt auf Kosten des Kunden. Der Transport erfolgt fachgerecht und im Übrigen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung unserer Routenplanung, auf Kosten des Kunden.
Die Gefahr geht mit Übergabe an die Transportperson, deren Beauftragten oder andere Personen, die von uns benannt sind, auf den Kunden über, es sei denn dass die Ware mit eigenen Leuten oder eigenen Fahrzeugen zum Kunden gebracht wird. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von uns verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese Gefahrübergangsbestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung, entgeltlicher Serviceleistung oder Ersatzlieferung an den Kunden.
Auf Verlangen des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten gegen die von ihm bezeichneten Risiken – soweit mit für uns mit zumutbarem Aufwand möglich – versichert.

VIII. Mängel der Lieferung, Verschleißteile, Schadenersatzansprüche

Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelgewährleistung.
Verschleißteile sind von der Gewährleistung nicht umfasst. Wir ersetzen Verschleißteile im Rahmen kostenpflichtiger Inspektionen. Wir definieren Verschleiß anhand der Deutschen Industrienorm (DIN) 50320. Hiervon ausgenommen ist materialbedingt ungewöhnlich hoher Verschleiß oder Verschleiß, der nicht unwesentlich früher eintritt oder nicht unwesentlich größer ist, als technische Normen und Grenzwerte es vorgeben.
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware sind nach Maßgabe von Ziffer IX ausgeschlossen.

IX. Haftungsbeschränkung

Wir haften dem Kunden aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Die Haftungsbegrenzung nach Ziff. IX Nr. 1 gilt jedoch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Sachschäden oder Schäden aus der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten („Kardinalspflichten“) oder wenn der Kunde aufgrund eines besonderen Vertrauenstatbestandes auf die ordnungsgemäße Pflichterfüllung vertraut. Beruht die Haftung nicht auf Pflichtverletzungen von unseren Organen oder leitenden Angestellten, ist unsere Haftung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens unter Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, begrenzt. In jedem Fall unserer Haftung ist diese auf von uns vorhersehbare typische Schäden begrenzt; insoweit haften wir bis zu einem Höchstbetrag von 25.000,– €. Soweit wir nicht selbst haften, werden dem Kunden auf Verlangen die Ansprüche abgetreten, die uns gegenüber Dritten zustehen.
Unsere Haftung aus einem von uns übernommenen Beschaffungsrisiko, abgegebenen Garantien, Zusicherungen oder arglistigem Verschweigen von Mängeln in bezug auf die gelieferte Ware und Ansprüche des Kunden oder Dritter aus Produkt-, Gefährdungs- oder Zufallshaftung bleiben unberührt.